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Speichert Google eine Art Vorratsdaten?

07.03.2010 05:36

Nach dem Urteil zur Vorratsdatenspeicherung des Karlsruher Bundesverfassungsgerichts vergangene Woche, hat sich nun auch Bundesdatenschutzbeauftragter Peter Schaar im Focus geäußert. Dort gibt er an, in Zukunft auch Datenkraken wie Google und Facebook, die seiner Meinung nach “auch eine Art Vorratsdatenspeicherung” betreiben, reglementieren zu wollen. Meiner Meinung nach, muss man allerdings klar Unterschiede zwischen der staatlich verordneten Speicherung von Vorratsdaten und der Datenspeicherung, die von Unternehmen wie Facebook und Google erhoben werden, machen.

Die Aussage von Peter Schaar, dem Bundesdatenschutzbeauftragten der Bundesrepublik Deutschland, wird derzeit in allen Medien veröffentlicht. Heise und die Süddeutsche berichten beispielweise hierüber. Schaar gab gegenüber dem Focus zu bedenken, dass ja nicht nur der deutsche Staat Daten speichere sondern auch Internetunternehmen eine Art von Vorratsdatenspeicherung betreiben würden.

Ich finde, hier gibt es allerdings einen riesigen Unterschied. Es wird zwar immer wieder von Google als Datenkrake berichtet und auch Facebook wird des häufigeren kritisiert, da Nutzerdaten nach Zustimmung des Nutzers über die Facebook-API an Anbieter von Facebook-Apps, z.B. Spielen, übermittelt werden. Doch der große Unterschied ist, dass die Speicherung von allen Telekommunikationsdaten durch den Staat verdachtlos geschiet. Facebook und Google tun dies immer mit der Einwilligung des Nutzers. Denn: Ich muss mich nicht bei Facebook anmelden. Ich muss mich auch nicht bei Google anmelden. Ich bin auch nicht gezwungen Google zu nutzen. Und ich muss auch keine Cookies auf meinem Rechner speichern, die Google dann etwas über mich verraten. All dies macht jeder Nutzer auf freiwilliger Basis. Außerdem bin ich nie gezwungen meine korrekten Daten dort anzugeben, sodass diese Daten auch nicht unbedingt mit mir in Verbindung gebracht werden können. Bei den privaten Datensammlern darf ich also selbst entscheiden, was von mir gespeichert wird. Bei der staatlichen Datensammlung allerdings nicht. Ich kann zwar auch auf die Nutzung von Telekommunikation verzichten. Allerdings ist Telekommunikation in unser tägliches Leben schon so weit involviert, dass mir diese Art der Kommunikation frei zugänglich gemacht werden sollte oder zumindest formlos Einspruch gegen die Speicherung meiner Daten erheben kann. Schließlich ist das, was ich im Internet mache, ja auch ein Stück weit privat. So sollte der Staat ohne einen Verdachtsmoment zu haben, auch kein Interesse an meinen Daten haben und diese auf Vorrat speichern.

Ich denke, der Staat sollte kein Recht auf Speicherung von Vorratsdaten haben – so wie der BGH dies auch diese Woche bestätigt hat. Anders ist dies natürlich bei einem vorliegenden Verdacht. Recht muss ich Peter Schaar geben, wenn es darum geht, dass es ersichtlicher werden muss und dem Bürger näher gebracht werden muss, dass auch private Unternehmen riesige Datenmengen über sie speichern. Dies sollte aber dennoch erlaubt bleiben, da jeder ja selbst entscheiden kann, ob und inwieweit man einem Unternehmen seine Daten preisgibt. Googles Art von Vorratsdaten bleibt aber interessant im Hinblick auf Suchmaschinenoptimierung und E-Mail Marketing. (Quelle: Suchmaschinenoptimierung kostenlos)

(Foto: Flickr – Jamison_Judd)

geschrieben von Malte Pyko unter Suchmaschinenoptimierung
Tags: Datenschutz, facebook, Google, Privatsphäre, Social Networks

 

 

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